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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2014 - L 1/4 KR 64/13   

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https://dejure.org/2014,103243
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2014 - L 1/4 KR 64/13 (https://dejure.org/2014,103243)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.07.2014 - L 1/4 KR 64/13 (https://dejure.org/2014,103243)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - L 1/4 KR 64/13 (https://dejure.org/2014,103243)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2014 - L 1/4 KR 64/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist bei Kostenerstattungsansprüchen regelmäßig ein bezifferter Zahlungsantrag zu stellen und darzulegen, wie sich dieser Betrag im Einzelnen zusammensetzt (BSGE 83, 254, 263 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 15 Rdnr. 11).

    Anderenfalls fehlt es an einem sachdienlichen (bestimmten) Klageantrag sowie an hinreichendem Tatsachenvortrag (BSGE 83, 254, 263).

  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03

    Homologe Insemination

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2014 - L 1/4 KR 64/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 28. Februar 2007 - 1 BvL 5/03 - (BVerfGE 117, 316 ff) entschieden, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass § 27a Abs. 1 Nr. 3 SGB V die Leistung medizinischer Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) durch die gesetzliche Krankenversicherung auf Personen beschränkt, die miteinander verheiratet sind.

    Die weitere Rechtsverfolgung war hier missbräuchlich, da die von der Klägerin aufgeworfene Frage der Verfassungswidrigkeit des § 27 a SGB V bereits mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2007 - 1 BvL 5/03 entschieden worden ist, worauf die Klägerin bereits durch den Widerspruchsbescheid der Beklagten und den Gerichtsbescheid des SG vom 23. Januar 2013 hingewiesen worden ist.

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2014 - L 1/4 KR 64/13
    Die Beklagte wies den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 14. März 2012 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. Februar 2007 Az.: 1 BvL 5/08 zurück.
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2014 - L 1/4 KR 64/13
    Der Kostenerstattungsanspruch hängt davon ab, dass der Versicherte einen Primäranspruch auf die betreffende Sachleistung gehabt hat (ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. SozR 4-2500 § 13 Nr. 19; Brandts, aaO., § 13 SGB V Rdnr. 53 mwN).
  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 5/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anpassung von Unterhaltstiteln an die Neuregelung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2014 - L 1/4 KR 64/13
    Mit der von der Klägerin gerügten Verletzung des Gleichheitssatzes habe sich das BVerfG in seiner Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 1 BvL 5/02 - auseinandergesetzt.
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2014 - L 1/4 KR 64/13
    Dieser scheidet aus, wenn der Versicherte sich die streitige Leistung selbst besorgt, ohne sich vorher an die Krankenkasse zu wenden oder deren Entscheidung abzuwarten (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15; BSG SozR4-2500 § 13 Nr. 1; BSG SozR4-2500 § 13 Nr. 12; BSG SozR4-2500 § 13 Nr. 10; Brandts, Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 1, § 13 SGB V Rdnr. 89 mwN).
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 20/07 R

    Krankenversicherung - Annahme einer Krankenhausbehandlung auf psychiatrischem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2014 - L 1/4 KR 64/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist bei Kostenerstattungsansprüchen regelmäßig ein bezifferter Zahlungsantrag zu stellen und darzulegen, wie sich dieser Betrag im Einzelnen zusammensetzt (BSGE 83, 254, 263 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 15 Rdnr. 11).
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